Arbeit und Leben
22.05.2013
Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Telefon: +49 (0)40 284016-0, E-Mail: office@hamburg.arbeitundleben.de
 
Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit
Immer mehr Menschen aus den neuen Mitgliedsstaaten der EU kommen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit engagiert und gut qualifiziert nach Hamburg. Oftmals sind sie jedoch mit den hiesigen Arbeitsbedingungen und -rechten nur wenig vertraut.
Die Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit berät und unterstützt Erwerbstätige aus allen EU-Staaten, besonders aber aus den neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Bulgarien und Rumänien bei Fragen zu:
  • Arbeitsrecht
  • Sozialrecht
  • Tarife und Entlohnung
  • Soziale Absicherung
  • Steuerrecht
  • Gewerkschaftliche Angebote
  • und anderes mehr.
Das Beratungsangebot ist kostenlos und richtet sich an:
  • Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die im Sinne der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei einem Hamburger Arbeitgeber tätig sind,
  • Entsandte Beschäftigte, die über ihren Arbeitgeber im Herkunftsland oder über Leiharbeitsfirmen nach Hamburg kommen
  • Selbständige aus anderen EU-Staaten, die ein eigenes Gewerbe in Hamburg betreiben möchten.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den vier Grundrechten auf dem europäischen Binnenmarkt: Das sind der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Zahlungsströmen sowie der freie Verkehr von Personen. Alle EU-Bürger dürfen damit in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen wie die Angehörigen dieser Staaten arbeiten. Dies bedeutet, dass für eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr erforderlich ist. Erwerbstätige aus anderen EU-Ländern dürfen keine Benachteiligung gegenüber ArbeitnehmerInnen aus Deutschland erfahren.

Besondere Bedingungen für Menschen aus Bulgarien und Rumänien

Seit 1. Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für ArbeitnehmerInnen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien und Ungarn (EU-8). Für Menschen aus Bulgarien und Rumänien, die erst 2007 der EU beigetreten sind, gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland erst ab 2014. Bis dahin gelten für sie eingeschränkte Regelungen.


Die „Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ wird gefördert von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sowie vom Europäischen Sozialfonds (ESF).

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, (BASFI) Europäischer Sozialfonds (ESF)


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Kontakt
Projektleitung:
Rüdiger Winter
Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 284016-23
ruediger.winter@hamburg.arbeitundleben.de

Beratung:
Jerzy Bohdanowicz
(Deutsch, Polnisch, Englisch)
Telefon: +49 (0)40 284016-83
jerzy.bohdanowicz@hamburg.arbeitundleben.de

Magdalena Morgenroth
(Deutsch, Polnisch, Spanisch, Englisch)
Telefon: +49 (0)40 284016-78
magdalena.morgenroth@hamburg.arbeitundleben.de

Desislava Koeva
(Deutsch, Bulgarisch, Russisch)
Telefon: +49 (0)40 284016-76
desislava.koeva@hamburg.arbeitundleben.de

Mirela Barut
(Deutsch, Rumänisch)
Telefon: +49 (0)40 284016-70
mirela.barut@hamburg.arbeitundleben.de

Offene Sprechzeiten
Polnisch
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:30 - 19:30 Uhr

Bulgarisch
Mittwoch: 09:30 - 12:30 Uhr

Russisch
Mittwoch: 09:30 - 12:30 Uhr

Spanisch
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr

Englisch
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 16:30 - 19:30 Uhr

Rumänisch
nach telefonischer Absprache

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