Immer mehr Menschen aus den neuen Mitgliedsstaaten der EU kommen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit engagiert und gut qualifiziert nach Hamburg. Oftmals sind sie jedoch mit den hiesigen Arbeitsbedingungen und -rechten nur wenig vertraut.
Die Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit berät und unterstützt Erwerbstätige aus allen EU-Staaten, besonders aber aus den neuen Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie Bulgarien und Rumänien bei Fragen zu:
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Tarife und Entlohnung
- Soziale Absicherung
- Steuerrecht
- Gewerkschaftliche Angebote
- und anderes mehr.
Das Beratungsangebot ist kostenlos und richtet sich an:
- Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die im Sinne der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei einem Hamburger Arbeitgeber tätig sind,
- Entsandte Beschäftigte, die über ihren Arbeitgeber im Herkunftsland oder über Leiharbeitsfirmen nach Hamburg kommen
- Selbständige aus anderen EU-Staaten, die ein eigenes Gewerbe in Hamburg betreiben möchten.
Arbeitnehmerfreizügigkeit
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den vier Grundrechten auf dem europäischen Binnenmarkt: Das sind der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Zahlungsströmen sowie der freie Verkehr von Personen. Alle EU-Bürger dürfen damit in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Voraussetzungen wie die Angehörigen dieser Staaten arbeiten. Dies bedeutet, dass für eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr erforderlich ist. Erwerbstätige aus anderen EU-Ländern dürfen keine Benachteiligung gegenüber ArbeitnehmerInnen aus Deutschland erfahren.
Besondere Bedingungen für Menschen aus Bulgarien und Rumänien
Seit 1. Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für ArbeitnehmerInnen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien und Ungarn (EU-8). Für Menschen aus Bulgarien und Rumänien, die erst 2007 der EU beigetreten sind, gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland erst ab 2014. Bis dahin gelten für sie eingeschränkte Regelungen.
Die „Beratungsstelle Arbeitnehmerfreizügigkeit“ wird gefördert von der
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) sowie vom
Europäischen Sozialfonds (ESF).
